In manchen Fällen sind Vollnarkosen aus verschiedenen Gründen auch dann notwendig, wenn der Patient besondere Vorerkrankungen und anatomische Gegebenheiten mitbringt. Dabei ist aus anästhesiologischer Sicht besonders der schwierige Atemweg zu erwähnen. Wenn die Gefäßmalformation die oberen Atemwege betrifft, gibt es zwei spezifische Aspekte:
- Die Sicherung des Atemwegs im Rahmen des Eingriffs
- Die Schwellungsgefahr postinterventionell
Gerade hier ist eine sehr enge Abstimmung zwischen dem behandelnden Radiologen und dem zuständigen Anästhesisten im Vorfeld zwingend erforderlich. Folgende Aspekte sind zu beachten:
- Gibt es aktuelle Befunde (Bildgebung, Spiegelbefund) zum Atemweg bzw. Erfahrungen von früheren Narkosen (HNO-Konsil, frühere Narkoseprotokolle, Anästhesieausweis)?
- Stehen alternative Atemwegsverfahren (z. B. Videolaryngoskop, fiberoptische Verfahren, Larynxmasken) zur Verfügung?
- Entsteht das Atemwegsproblem möglicherweise erst nach der Intervention bedingt durch eine zu erwartende Schwellung, z. B. durch Sklerosierungs- oder Embolisationsmittel (Bereitstellung eines Intensivbetts zur Nachbeatmung)?
Bei vermutetem schwierigen Atemweg ist der wichtigste Punkt die vorherige, rechtzeitige gemeinsame interdisziplinäre Abstimmung und Besprechung des Vorgehens. Dies gerade auch für den Fall, dass Schwierigkeiten auftreten. Das notwendige Equipment muss vor Ort zum Zeitpunkt des geplanten Eingriffs ebenso vorhanden sein wie die notwendige Expertise.
Das interdisziplinäre Vorgehen im Fall eines absehbar schwierigen Atemwegs zeigt das Beispiel:
- Männlicher Pat. im Alter von 24 Jahren.
- Es besteht eine ausgeprägte venöse Malformation am Hals.
- Die Malformation reicht in den Sinus piriformis und die Glottis-Ebene hinein.
- Es kam anamnestisch bereits zu Blutungen an den oberen Luftwegen.
Geplanter Eingriff:
- Lokale Sklerosierung der Venösen Malformation durch Direktpunktion unter laryngoskopischer Einstellung.
Geplantes Vorgehen:
Im Rahmen einer interdisziplinären Absprache zwischen Radiologie, Anästhesiologie und HNO bestand folgender Konsens:
- Oberste Priorität hat die Vermeidung einer starken Blutung durch unkontrollierte Manipulationen beispielsweise im Rahmen der direkten Laryngoskopie.
- Eine fiberoptische Wachintubation wurde als nicht sinnvoll bzw. notwendig erachtet.
Verlauf:
- Konventionelle Narkoseeinleitung mit problemloser Maskenbeatmung.
- Die direkte Laryngoskopie bzw. Intubation durch einen erfahrenen anästhesiologischen Oberarzt war nicht möglich.
- Daraufhin erfolgt die Mikrolaryngoskopie durch einen Oberarzt der HNO.
- Nach mehreren vorsichtigen Versuchen konnte ein 5,0er Tubus erfolgreich platziert werden, ohne dass eine manifeste Blutung auftrat.
- Nach erfolgreicher Intervention wurde eine erneute Mikrolaryngoskopie durchgeführt und der Entschluss zur primären Extubation gefasst.
- Es traten keine Atemwegsprobleme postinterventionell auf.