Tattoo und Gefäßanomalien

In Patientengesprächen gewinnt die Frage nach Tattoos für Betroffene einer Gefäßanomalie zunehmend an Bedeutung. Konkret also die Frage, ob ein Tattoo überhaupt möglich ist und wenn ja wo. Grundsätzlich gilt hier, dass zu dieser Frage keinerlei wissenschaftliche Literatur existiert und die folgenden Empfehlungen nur das Level einer Expertenmeinung einnehmen. Eine individuelle Beratung ist daher stets erforderlich.

Unabhängig von Gefäßanomalien ist das Anbringen eines Tattoos in nicht wenigen Fällen mit zumindest vorübergehenden, meist geringen Nebenwirkungen behaftet. In einer Untersuchung bei über 400 – mit multiplen Tattoos versehenen – Personen gaben 42.6 %  der Befragten irgendeine Art von „Tattoo-Reaktion“ an: Vorübergehender Juckreiz (45.7 %), vorübergehende lokale Schwellung (57 %) sowie Schwellung nach Sonnenexposition (23 %). Eine „Tattoo-Allergie“ auf zumindest eine Farbe fand sich in 8 % (meistens rot). Dauerhafter Juckreiz, Schwellung oder Hautinfektionen waren dagegen selten. Kein Hautkrebs wurde berichtet.

Der Hauptfaktor für eine Reaktion war, vor allem hinsichtlich vorübergehender Schwellungen, das tätowierte Körperareal und die Sonnenexposition. Alle Tattooreaktionen scheinen mit der Sonnenexposition und dem individuellen Gebrauch von Sonnenschutzmitteln assoziiert zu sein. Je mehr Sonnenschutz, desto weniger Reaktionen.

Grundsätzlich scheint daher zu gelten, dass auch Patienten mit Gefäßanomalien an nicht direkt betroffenen Körperarealen ein Tattoo tragen können. Dem Wunsch nach ästhetischer Veränderung des Selbstbildes kann daher in vielen Fällen entsprochen werden. Ob die ästhetische Bewertung eines Tattoos lebenslang den gleichen Regeln folgt, ist nicht Gegenstand dieser Ausführungen.

Tattoos sollten jedoch insbesondere bei Patienten mit venösen oder lymphatischen sowie arteriovenösen Malformationen nie auf direkt betroffene Körperareale aufgebracht werden. Sie sind lokal kontraindiziert bei vorgeschädigter Haut, bei Hautdefekten, bei hohem Venen-oder Lymphdruck, bei Lymphorrhoe oder Lymphvesikeln oder rezidivierenden Erysipelen.

Absolut kontraindiziert sind sie direkt oder im Abflussbereich eines Areals von lymphatischer Malformation (Schwellungen, Infekte) und im Bereich einer venösen Malformation in dem vermehrt Venen vorliegen oder die Malformation bläulich durch die Haut sichtbar ist (mangelnde Hautdeckung). Auch Patienten unter Immunsuppression (z. B. mit Sirolimus-Therapie) sollten aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr nicht tätowiert werden.

In Einzelfällen haben Patienten mit kapillären Malformationen Tattoos auch auf betroffener Haut angebracht ohne vermehrte Nebenwirkungen, hierzu existieren jedoch keine evidenzbasierten Empfehlungen.

Wichtigste Maßnahme ist jedoch in allen Hautbereichen ein ausreichender, konsequent angewendeter Sonnenschutz, zumindest für 3 Monate.