Bildgebungsindikationen

Ist eine Gefäßanomalie anhand von Anamnese und körperlicher Untersuchung nicht eindeutig zuzuordnen oder soll ein Therapiemanagement festgelegt werden, ist die Indikation zur Durchführung einer bildgebenden Diagnostik gegeben.

Ziel der Bildgebung ist hierbei die Art der Gefäßanomalie und ihrer Differentialdiagnosen gemäß der ISSVA-Klassifikation genau festzulegen, die Ausdehnung der Gefäßanomalie zu bestimmen, die sekundären lokalen und systemischen Effekte der Gefäßanomalie zu erfassen, sowie begleitende Anomalien zu erkennen oder auszuschließen. Auch für die Planung und Verlaufskontrolle einer invasiven Therapie ist eine Bildgebung nötig.

Zunächst ist es sinnvoll mit einer orientierenden Sonographie zu beginnen. Sie ist einfach, überall verfügbar, auch bei Säuglingen leicht anwendbar und nicht invasisv. Ist die Diagnose nach der Sonographie noch unklar oder die Ausdehnung der Gefäßanomalie nicht genau erfassbar sollte eine weiterführende Bildgebung mittels kontrastmittelverstärkter Magnetresonanztomographie (MRT) erfolgen. Die Computertomographie (CT) eignet sich generell zur Darstellung von knöchernen Strukturen und weniger von Weichteilstrukturen. Die kontrastmittelgestützte CT-Angiographie (CTA) spielt in der Abbildung von großen Gefäßen (z. B. der Aorta oder der Lungenarterien) eine Rolle. Konventionelle Röntgenaufnahmen dienen vorrangig der Darstellung von Knochen und Gelenken bei durch die Anomalien hervorgerufenen orthopädischen Problemen. Die digitale Subtraktionsangiographie (DSA) ist nach wie vor der Goldstandard während der Therapieplanung und Therapiedurchführung von Fast-flow-Gefäßmalformationen, da sie über den Kontrastmittelfluss die Hämodynamik in hoher Ortsauflösung darstellt. Die Phlebo-/Varikographie findet während der Therapie von venösen Gefäßmalformationen sowie lymphatischen Malformationen und zur Beurteilung des tiefen Leitvenensystems Anwendung.

Grundsätzlich sind neben den Indikationen natürlich auch die Kontraindikationen der verschieden bildgebenden Verfahren zu beachten (z. B. Kontraindikationen für Kontrastmittel, bestimmte Metallimplantate etc.). Bei bildgebenden Verfahren, die auf der Anwendung von Röntgenstrahlen beruhen, sollte aufgrund der Strahlenbelastung insbesondere bei pädiatrischen Patienten und während der Schwangerschaft eine strenge Indikationsstellung erfolgen.

Sind die Ergebnisse der klinischen Untersuchung und der Bildgebung widersprüchlich ist zur weiteren Abklärung immer eine histologische Sicherung in Erwägung zu ziehen (siehe Kapitel Histopathologie).