Weichteilchirurgie der Extremitäten

Eine offene Operation an den Gliedmaßen wird am häufigsten bei venösen und seltener bei arteriovenösen und lymphatischen Malformationen durchgeführt. Erstere kommen häufiger vor und sind chirurgisch besser angehbar. Die stark erhöhte Vaskularisation des Gewebes bedingt bei der arteriovenösen Malformation (AVM) ein blutiges und somit wenig übersichtliches Operationsgebiet, was die Komplikationsrate (Blutung, Nervenverletzung, Ischämie) erhöht und die Effektivität durch eine unvollständige Resektion schmälert.

Arteriovenöse Malformationen bestehen aus unzähligen, kleinsten arteriovenösen Fisteln, die nicht mit bloßem Auge erkennbar sind, so daß Präparation und gezielte Ligatur nicht möglich sind. Eine chirurgische Resektion kann dennoch sinnvoll sein, wenn die arteriovenöse Malformation an einem Finger oder einer Zehe lokalisiert ist und eine vollständige Embolisation wegen der Gefahr von Ischämien nicht vorgenommen wird.

Hier sei auch auf die Möglichkeit einer kombinierten Therapie mit vorheriger Embolisation und anschließender Resektion des verschlossenen Nidus hingewiesen. Anhand gefäß- und handchirurgischer Kenntnissen ist es möglich, in Blutleere das malformationstragende Gewebe zu entfernen. Der Eingriff ist zeitintensiv, sodass nur ein Finger- bzw. Zehenglied je operative Sitzung angegangen werden sollte.

Wenn die arteriovenöse Malformation proximaler lokalisiert ist, so ist die wiederholte Embolisation der Gefäßnidi das bessere Verfahren.

Wenngleich lymphatische Malformationen (LM) auch an den Extremitäten auftreten, so bedingen diese seltener mechanische Komplikationen, die einer Resektion bedürfen. Die Entfernung von Hautarealen mit mikrozystischen lymphatischen Malformationen zur Vermeidung rezidivierender Entzündungen geht mit Wundheilungsstörungen und vielen Rezidiven einher und hat sich somit selten bewährt.

Venöse Malformationen (VM) eignen sich im Gegensatz zu arteriovenöse Malformation und lymphatischen Malformation eher für eine offene Operation. Wenngleich kleinere venöse Malformationen durch eine Behandlung hinreichend therapiert werden können, so benötigt eine Vielzahl von Patienten wiederholte Eingriffe.

Die operative Versorgung hat einen besonderen Stellenwert bei symptomatischen, voluminösen Gefäßfehlbildungen, die häufig in der Subkutis an der lateralen Seite von Unter- und Oberschenkel auftreten. Die Chirurgie von venösen Malformationen unterscheidet sich grundlegend von der Varizenchirurgie und stellt besondere Ansprüche an den Operateur dar. Das bei der Stammvarikosis übliche Venenstripping würde starke Blutungen verursachen und die Malformation nur unzureichend beheben. Die verletzliche Gefäßwand, die irreguläre Verästelung, die Kalibersprünge, die schichtübergreifende Ausbreitung, die Verwachsungen mit der Umgebung aufgrund rezidivierender Thrombophlebitiden und die Blutfülle der angrenzenden Weichteile sind besondere Merkmale angeborener Gefäßfehlbildungen und erfordern große Zugänge sowie eine penible und zeitaufwendige Präparation.

Bei gleichzeitigem Vorhandensein einer lymphatischen Malformation, besonders eines Lymphödems, ist besondere Vorsicht geboten. Nach Identifikation und präoperativer Markierung der klinisch relevanten Körperabschnitte werden über ausreichend lange Hautschnitte die kräftigen Gefäßkonvolute dargestellt und zirkulär präpariert.

Seitenäste sowie Verbindungen in die Tiefe werden ligiert, bzw. mit Durchstechungsligaturen versorgt. Die kaliberstarken Malformationen können somit mit geringem Blutverlust entfernt werden. Die erforderliche behutsame Sanierung eines Areals der Größe von 5 x 5 cm kann bis zu einer Stunde andauern, was bei der Eingriffsplanung berücksichtigt werden muss.

Ähnlich wie bei der Sklerotherapie ist es also zweckmäßig, wenige besonders schmerzhafte Abschnitte anzugehen statt z. B. die Malformation über die gesamte Beinlänge resezieren zu wollen. Eine umschriebene Resektion ist besonders bei zeitgleicher Aplasie, bzw. Dysplasie des tiefen Venensystems notwendig, da ansonsten der venöse Abfluss der Extremität gefährdet werden könnte. Die chirurgische Manipulation größerer Areale aus venöser Malformation kann außerdem eine disseminierte intravaskuläre Coagulation (DIC) mit nachfolgenden, schwer stillbaren Blutungen auslösen. Aus diesem Grund ist es ratsam, bei ausgedehnten venösen Malformationen eine Bestimmung der D-Dimere zu veranlassen und gegebenenfalls eine präoperative Antikoagulation mit einer intra- und postoperativen Gerinnungssubstitution zu verbinden.

Wegen erhöhter Blutungsgefahr, ungenügender Resektabilität sowie Schädigung von Muskeln und Nerven, sowie einem inadäquaten Nutzen-Risikoverhältnis bei transfaszialer Ausdehnung, muss der Nutzen einer Resektion subfaszial gelegener, venöser Malformationen angezweifelt werden. Die unreifen Gefäße sind im muskulären Kompartment nämlich sehr dünnwandig und zerreißlich. Eine isolierte, vollständige Präparation ist kaum möglich, sodass man häufig zu einer Abtragung des gesamten, malformationstragenden Muskelgewebes gezwungen ist.

Unter Beachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen (präoperative Bestimmung der D-Dimere und ggf. Antikoagulation, Resektion umschriebener Areale, Vermeidung subfaszialer VM) stellt allerdings die Chirurgie ein wirksames und sicheres Therapieverfahren dar. Der Eingriff wird mit einer besonders peniblen Blutstillung und einem schichtgerechtem und spannungsfreiem Wundverschluss beendet. Kompressionsverband, Hochlagerung der Extremität und Kühlung wirken schmerzlindernd und abschwellend. Je nach Größe und Lokalisation der Wunden erfolgt die Mobilisierung früh (nötigenfalls an Unterarmgehstützen) und wird von einer bedarfsadaptierten Analgesie begleitet.

Die Dauer des stationären Aufenthaltes richtet sich nach dem Grad der postoperativen Mobilisierung, die je nach Befund und Patient variieren kann. In den meisten Fällen kann die Klinik nach 2–4 Tagen verlassen werden, wobei die Nachsorge gut organisiert sein muss. Patient, Familie und der weiterbetreuende niedergelassene Kollege benötigen detaillierte Informationen über Belastungsausmaß und Wundpflege. Das junge Alter und das Fehlen relevanter Komorbiditäten bedingen, dass Komplikationen im nachstationären Verlauf erfreulicherweise äußerst selten sind.

Bei korrekter Indikation und Handhabung ergänzt die chirurgische Resektion die anderen Behandlungsverfahren derart, dass diese in einigen Fällen nebeneinander kombiniert angewandt werden können. Dies gilt für präoperative Sklerosierungen bei venösen und lymphatischen Malformationen sowie für präoperative Embolisationen bei arteriovenösen Malformationen.